Freistellungsbescheinigung

Eine Freistellungsbescheinigung für unser Unternehmen zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 b Abs.1 Satz Einkommensteuergesetz (EStG) können Sie hier herunterladen. Die Bescheinigung ist bis Ende 2024 gültig.

Freistellungsbescheinigung bis 2024


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