Eine Freistellungsbescheinigung für unser Unternehmen zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 b Abs.1 Satz Einkommensteuergesetz (EStG) können Sie hier herunterladen. Die Bescheinigung ist bis Ende 2024 gültig.
» Freistellungsbescheinigung bis 2024 [62 KB]